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Allgemeine geschäftsbedingungen (AGB)

der BTV Kletterpark Magdeburg GmbH

 

  1. Bestätigung der Anerkennung der Nutzungsbedingungen:

Vor Benutzung des Kletterparks muss jeder Teilnehmer die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis nehmen. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bestätigt der Teilnehmer, dass er diese gelesen und verstanden hat und mit diesen vorbehaltlos einverstanden ist.

Bei minderjährigen Teilnehmern muss die erziehungsberechtige volljährige Begleitperson die Nutzungsbedingungen durchlesen und diese mit dem minderjährigen Teilnehmer besprochen haben.

 

  1. Benutzung des Kletterparks durch minderjährige Personen:

Minderjährige Personen von 6 – 8 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten oder aufsichtsverpflichteten volljährigen Begleiter unmittelbar begleitet werden, der für die korrekte Handhabung der Sicherungstechnik verantwortlich ist. In jedem Fall muss der Sorgeberechtigte oder aufsichtsverpflichtete mitklettern und dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung und die Elemente auf richtige Weise benutzt werden, dass die sicherheitstechnischen Anweisungen befolgt werden und dass eine Hilfestellung jederzeit möglich ist.

Minderjährige Personen im Alter von 9 – 14 Jahren dürfen allein klettern, jedoch muss ein Sorgeberechtigter oder aufsichtsverpflichteter volljähriger Begleiter anwesend sein bzw. sich in unmittelbarer Nähe aufhalten.

Jugendliche im Alter von 14 – 18 Jahren dürfen den Kletterpark allein besuchen, müssen in diesem Fall aber eine entsprechende Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen. Das entsprechende Formular ist im Internet unter www.kletterpark-magdeburg.de oder direkt vor Ort beim Personal erhältlich.

Mit der Einverständniserklärung erteilt die unterzeichnende Person dem Personal des Kletterparks die Erlaubnis den minderjährigen Personen während ihres Aufenthaltes physische Hilfestellung zu leisten.

Bei Nutzung durch Schulklassen gilt:

Die Sorgeberechtigten müssen schriftlich einer Nutzung der Anlage ohne volljährige Begleitperson zustimmen. Es ist in diesem Fall die Begleitung eines Verantwortlichen erforderlich.

Dieser muß zusätzlich das Betreuerformular ausfüllen.

 

  1. Körperliche Verfassung, Altersmindestgrenzen, Mindestgrößen:

Die Benutzung der Anlage ist für alle Besucher von einer Mindestgröße von 130 cm und einem Mindestalter von 6 Jahren gestattet. Eine Benutzung der Anlage ist nicht möglich bei einem Körpergewicht über 125 kg bzw. einem Taillen- /Hüftumfang, der einen sicheren Sitz der Kletterausrüstung nicht gewährleistet.

Personen, die unter einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Nutzung der Anlage eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Besucher darstellen könnte, dürfen nicht klettern. Weiterhin sind Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen oder Medikamente eingenommen haben, welche die Wahrnehmung beeinflussen, vom Klettern ausgeschlossen. Schwangere Personen sind auf eigenes Risiko bis zum vierten Monat zugelassen.

 

  1. Sicherheitsanweisungen:

Vor dem Klettern erhält jeder Teilnehmer eine theoretische und praktische Einweisung durch das Personal. An dieser Einweisung ist zwingend teilzunehmen. Falls der Teilnehmer sich nach dieser Einweisung nicht in der Lage fühlt, diese Anweisungen korrekt zu befolgen, muss er auf das Klettern verzichten.

Jeder Teilnehmer legt unter Aufsicht und Anweisung des Personals vor Begehen des Kletterparks die Ausrüstung an.

Wird diese vor Beendigung der Nutzung der Anlage abgelegt, ist das Klettern beendet. Das Rauchen und Essen ist im Gurt strikt verboten! Im Sommer ist darauf zu achten, dass keine Sonnencreme/ oder Öl mit dem Klettergurt in Berührung kommt, wir empfehlen ein langärmliges Sonnenschutzshirt.

 

  1. Ausrüstung

Die nötige Sicherheitsausrüstung, welche zur Begehung des Kletterparks notwendig ist, wird vom Betreiber gestellt. Sie ist Eigentum des Betreibers. Die Ausrüstung ist nicht übertragbar auf andere Personen.

Während der Dauer des Besuches im Kletterpark trägt der Besucher für die Ausrüstung die Sorgfaltspflicht. Beschädigungen und Auffälligkeiten müssen direkt und unverzüglich dem Personal gemeldet werden.

Die vom Betreiber ausgegebene Sicherheitsausrüstung darf ausschließlich nach den Regeln der Sicherheitsunterweisung verwendet werden. Andere als die vom Betreiber gestellten Sicherheitsausrüstungen dürfen im Kletterpark nicht verwendet werden.

 

  1. Eigenverantwortung:

Der Kletterpark wird regelmäßig gewartet und kontrolliert. Die Benutzung des Kletterparks einschließlich aller Einrichtungen ist jedoch mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Allen Anweisungen des Personals ist unbedingte Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Besucher umgehend des Kletterparks verwiesen werden. Eine Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.

 

  1. Haftungsbegrenzung:

Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der entgegen der Anweisung des Personals in die Einrichtung eingebrachten Sachen sowie für entstandene Sach- oder Vermögensschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

 

  1. Ausschluss von Teilnehmern, Schließung des Kletterparks:

Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherungstechnischen Gründen (z. B. Sturm, Gewitter, Feuer, Niederschlag, etc.) temporär oder dauerhaft einzustellen. Gäste, die gegen die Nutzungsbedinungen verstoßen, können vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

 

  1. Rauchverbot:

Auf dem gesamten Gelände des Kletterparks gilt absolutes Rauchverbot. Für Besucher, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, gilt ein generelles Rauchverbot. Die Besucher, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, haben sich von offenem Feuer bzw. Glut fernzuhalten. Ein Zuwiderhandeln führt zum sofortigen Ausschluss des Verursachers und bei entstandenen Schäden zu Schadensersatzforderungen und Anzeige seitens des Betreibers.

 

  1. Bild- und Tonaufnahmen:

Der Betreiber behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto- und Filmaufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer nicht damit einverstanden sein, muss er dies dem Betreiber ausdrücklich mitteilen. Das Anfertigen von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage des Kletterparks Magdeburg verboten. Der Betreiber behält sich etwaige Schadensersatzansprüche im Falle der Missachtung vor.

 

  1. Datenschutz:

Die vom Betreiber erhobenen Daten unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz. Es werden keine personenbezogenen Daten an Dritte herausgegeben.

 

  1. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Geltungsdatum unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

 

Stand 12/2015